Die nachfolgende Stellungnahme wurde dem Landessportbund zugestellt.

 

 

 

 

 

Linksrheinischer Kanu-Wanderweg

 

" Durchgängige Befahrbarkeit der Altrheinarme zwischen Waldsee und Leimersheim "

 

Stellungnahme des Pfälzischen Kanu-Verband e.V.

 

 

 

 

Der Pfälzische Kanu-Verband (PKV) nimmt zu dem am 08.Juli 2003 in Speyer vorgelegten Entwurfsfassung wie folgt Stellung:

 

 

1.   Der PKV hat nach wie vor ein großes Interesse an der Einrichtung und Regelungen/Vereinbarungen zur Schaffung eines räumlich durchgängigen und zeitlich fortlaufenden linksrheinischen Kanu-Wanderweges nach dem Vorbild des rechtsrheinischen Kanu-Wanderweges auf der badischen Seite.

 

Hierbei sei auf die bereits seit Jahren bestehende Genehmigung für den rechtsrheinischen Kanu-Wanderweg hingewiesen und auf die sich an der Tradition abgeleitete tatsächliche auch so empfundene „Genehmigung“ auf der linksrheinischen Seite.

 

 

 

2.   Der PKV sieht die am 08.Juli 2003 in Speyer vorgestellte Fassung des Entwurfs als Zwischenstation und als Grundlage für weitere Gespräche und Verhandlungen an. Wie bei dieser Besprechung zu erkennen war, gab es von der „Basis“ teils erhebliche Widerstände, allerdings verbunden auch mit einer großen Zahl von konstruktiven Vorschlägen, die offenbar in der Kommissionsarbeit nicht bzw. nicht ausreichend erörtert worden sind.

 

Es erscheint sinnvoll, diese Vorschläge zur Erreichung des Ziels der freiwilligen Vereinbarung aufzugreifen und mit allen Beteiligten zu erörtern.

 

Es wurde ebenso deutlich, dass von Seiten des Sports ein Verständnis für die Anliegen des Naturschutzes besteht, dass jedoch massive Zweifel an der Ausgewogenheit der Interessenslage bestehen. Der Naturschutz bleibt in vielen seiner Positionen die überzeugenden Argumente schuldig. Ebenso wurden wesentliche Gutachten, wie das zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des Paddelns, bzw. Erkenntnisse und Positionen aus den Vorgängen um die Wieslauter nicht oder nicht mit der Notwendigen Konsequenz einbezogen.

 

Zu viele Fragen bleiben offen und bauen auf bisher nicht belegten Behauptungen und Annahmen auf. So konnte z.B. von Seiten des Naturschutzes nicht der Nachweis geführt werden, dass das Paddeln als solches, bzw. die Befahrung der Wasserflächen einen nachweisbaren Schaden verursachen. So konnte auch das Ungleichgewicht zwischen dem weiterhin erlaubten Befahren der Flächen durch Fischernachen und dem Verbot zur Befahrung mit Kanus nicht geklärt werden. Auch offen bleibt z.B. die Frage, ob die in der Argumentation des Naturschutzes angeführten Zugvögel sich nur auf der linksrheinischen Seite niederlassen, die gegenüberliegend rechtsrheinische aber meiden, weil dort das Paddeln im Rahmen der Vereinbarungen erlaubt ist. etc. pp.

 

 

 

 

3.   Es ist durchaus verständlich und wohl auch nachvollziehbar, wenn von Seiten des Naturschutzes Forderungen gestellt werden. Nicht nachvollziehbar ist aber, wenn die Belange des Wassersports nicht reflektiert bzw. nicht berücksichtigt werden. Als tatsächliche Maximalforderung empfinden wir die Einschränkung der Befahrbarkeiten auf zum Teil nur wenige Wochen im Jahr, zusätzlich verbunden mit der Unterbrechung und damit der Blockierung der Durchgängigkeit des Wanderweges.

 

Wir empfinden es als nicht akzeptabel, dass solche ‚Maximalforderungen’ nicht mehr verhandelbar sein sollen.

 

 

 

4.   Der Pfälzische Kanu-Verband bekennt sich ausdrücklich zur schonenden und ausgewogenen Nutzung, aber auch zur Pflege der Natur. Ihm liegt allerdings auch insbesondere die Anleitung und Hinführung der Jugend zu diesem Grundverständnis am Herzen.

 

Es ist für den PKV nicht nachvollziehbar und auch nicht vermittelbar, wie durch weitgreifende Verbote und massive Befahrungsregelungen, wie sie sich aus den präsentierten Forderungen des Naturschutzes ergeben, ein solches Gedankengut vermittelt werden soll und kann. So vermisst der Pfälzische Kanu-Verband jeglichen Ansatz seitens des Naturschutzes, im Rahmen der angestrebten freiwilligen Regelungen als Kompromissansätze, z.B. Lehrfahrten auf zu schützenden Gewässerabschnitten, anzubieten oder Anleitungen hinsichtlich des im Sinne des Naturschutzes erwarteten richtigen Verhaltens zu gewähren. Ebenso wurden seitens des Naturschutzes bisher keinerlei Kooperationsvorschläge unterbreitet, die auf ein gemeinsames, auch pädagogisches Hinwirken im Sinne der oben angerissenen Grundabsichten hinauslaufen. Lediglich massive Einschränkungen und Verbote mit teils engsten Zeitfenstern sind erkennbar. Auch in diesem Bereich sieht der PKV ein großes Feld der Verständigungsmöglichkeiten, das trotz entsprechender Vorschläge des PKV bisher noch nicht bearbeitet worden ist.

 

 

 

5.   Wie oben angesprochen, wurden auf der Sitzung in Speyer mehrere Vorschläge auf dem Weg zu einer gemeinsamen freiwilligen Vereinbarung angesprochen. (Siehe auch Vermerk zur Sitzung vom 16.07.03 / Frau Weisemöller und Herr Petry). An dieser Stelle sei auch auf anderorten praktizierte Kompromisse hingewiesen, wie z.B. die Einführung von Tageszeitfenstern zur erlaubten stundenweisen Befahrung, um der Natur in den Abend-, Nacht- und Morgenstunden die notwendige Ruhe zu garantieren. Ferner wurden diverse Vorschläge mit Korrekturen/Verschiebungen der ausgewiesenen Schutzflächen gemacht, die zur Befahrung Wasserflächen notwendig, sind und die Grundforderungen des Naturschutzes mit Einsicht nicht beeinträchtigen können.

 

 

 

6.   Der Pfälzische Kanu-Verband legt Wert darauf, dass in einer zukünftigen, noch zu erarbeitenden Vereinbarung bei den Festlegungen die Ausgewogenheit(!) der Interessen der unterschiedlichen Seiten deutlich sichtbar und damit auch akzeptabel ablesbar sein muss. Diese Ausgewogenheit wird bisher vermisst.

 

 

 

Fazit:

 

Der Entwurf wird in seiner vorliegenden Form abgelehnt, weil aus unserer Sicht diesem Entwurf fachlich-sachliche Mängel anhaften und er in der vorliegenden Form zu seiner Konsequenz führt, die nicht mitgetragen werden kann: Die Belange des Naturschutzes werden ungerechtfertigt so interpretiert, dass das unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit durchgeführte Paddeln zu kurz kommt.

 

Der PKV fordert die notwendigen beteiligten Gesprächspartner ausdrücklich auf, den über weite Strecken positiven, gemeinsam begonnenen Weg fortzusetzen und in weiteren Gesprächen eine einvernehmliche, begründete und ausgewogene Lösung zu suchen und zu finden. Es sollte möglich sein, in gegenseitigem Respekt und auch in gegenseitiger Anerkennung der unterschiedlichen Interessenslagen eine einvernehmliche und praktikable Lösung zu finden und schließlich eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung zu verabschieden.

 

 

 

 

 

KL, 18.Oktober 2003

Gez. Jörn von zur Mühlen / Präsident