Pfälzischer Kanu-Verband e.V. Gewässersperrungen + Befahrungsregeln |
Referent
für Umwelt/Gewässerschutz: Goethestr. 11, 67125 Dannstadt Privat: Tel 06231-40 75 46 Fax: 06231-40 72 47 E-Mail: info@dva-pfaelzerwald.de |
Auch in der Pfalz gibt es Gewässersperrungen und
Befahrungsregeln. Diese sind von allen Kanu-Sportlern sehr sorgfältig
zu beachten.
Sie dienen vorwiegend der Ökologie und dem Umwelt- und Gewässerschutz. Dem Pfälzischen Kanu-Verband wie auch dem Deutschen Kanu-Verband liegen der Schutz und die Pflege der Natur am Herzen. Unsachgemäßer "Gebrauch und Verbrauch" der Natur, insbesondere der Gewässer und der angrenzenden Uferzonen, stören das erforderliche Gleichgewicht zwischen Naturnutz und Naturschutz. Alle, die sich auf pfälzischen Gewässern bewegen, sind aufgerufen, sich vorab über bestehende Regelungen und Vereinbarungen zu informieren. Die rücksichtsvolle Naturnutzung, die Einhaltung von Schutzzeiten und die vereinbarten Verhaltensregeln sind die Basis für die auch längerfristige Nutzung der Gewässer. Eine ganze Reihe von Befahrungsbeschränkungen sind Ergebnis von langwierigen Verhandlungen, die zum Ziel haben, komplette Gewässersperrungen seitens der Behörden zu vermeiden. Zum Teil gibt es selbst auferlegte Befahrungseinschränkungen, die das gleiche Ziel verfolgen. Es wird ausdrücklich an die Solidarität aller Kanutinnen und Kanuten appelliert, diese Regeln zu akzeptieren und sich diesen zu unterwerfen. Gemeint sind dabei alle Wassersportler, die in den Vereinen und Verbänden organisierten ebenso wie die anderen und auch die kommerziellen Nutzer der Gewässer. Zum Teil ist bei Nichtbeachtung von Auflagen und Vereinbarungen mit empfindlichen Geldstrafen seitens der Behörden zu rechnen. WICHTIGER
HINWEIS |