Pfälzischer Kanu-Verband e.V.

...wir über uns............

www.kanupfalz.de
kanupfalz@web.de
13.11.2006, 15.02.2009,12.02.2012, 19.12.2013, 27.11.2017, 29.12.2019, 08.11.2021, 09.11.2022


 

Der Pfälzische Kanu-Verband (PKV) ist der freiwillige Zusammenschluss der pfälzischen Kanusport-Vereine, Kanu-Sportabteilungen und der Einzelpaddler-Vereinigung. Er ist Mitglied des Deutschen Kanu-Verbandes und des Sportbundes Pfalz im Landessportbund Rheinland-Pfalz.
Im Jahr 1999 wurde das 50-jährige Bestehen des Verbandes gefeiert.
 

Der Verband gliedert sich in drei Organe. Diese sind

·       1. der "Verbandstag", die Mitgliederversammlung des PKV,

·       2. das "Präsidium", das sind das geschäftsführende Präsidium bestehend aus dem Präsident und den beiden Vize-Präsidenten für Sport und Finanzen, sowie dem Gesamtpräsidium, dem neben dem geschäftsführenden Präsidium die Fachwarte für die unterschiedlichen Aufgabengebiete und Disziplinen und der Finanzausschussvorsitzende angehören,

·       3. der "Finanz-Ausschuss", das ist die Gruppe der ersten Vorsitzenden der Mitgliedsvereine des Verbandes.

Die Aufgaben dieser Organe sind in der Satzung festgeschrieben. Der Verbandstag nimmt im wesentlichen die Aufgaben einer Mitgliederversammlung eines Vereines wahr, das Präsidium führt die Geschäfte und der Finanzausschuss lenkt und überwacht die Verwendung der Verbandsgelder und berät den Haushaltsplan.
Zweck, Aufgaben und Ziele des Verbandes sind in §3 der Satzung verankert. Dieser stellt sich wie folgt dar:

Zweck, Aufgaben und Ziele des Verbandes (nach §3 der Satzung)

Der Verband ist der freiwillige Zusammenschluss der Pfälzischen Kanusport-Vereine, Kanusportabteilungen von Vereinen und der Einzelpaddler-Vereinigung.
Der Verband vertritt seine Mitglieder und deren Anschlussmitglieder nach innen und außen. Der Verband betreut nur Mitglieder und deren Anschlussmitglieder, die den Amateurbestimmungen des Deutschen Sportbundes entsprechen.
In religiösen, politischen und rassischen Angelegenheiten ist der Verband neutral.
Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sine der §§ 51 ff der Abgabenordnung 1977 bzw. deren neuesten Fassung.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verband benützt alle Mittel und geht alle Wege, die der Förderung des Kanusports und der Pflege seiner Jugend nach modernsten Erkenntnissen nützlich sind.
Dabei berücksichtigt er in besonderem Maße die Belange des Umweltschutzes. Darüber hinaus trägt er die Ziele des Kanusports in alle Kreise der Jugend.


In der Praxis setzt der Pfälzische Kanu-Verband diesen Auftrag der Satzung so um:

·       Vertretung der Vereine und Anschlussmitglieder nach innen und außen


z.B.
gegenüber dem Deutschen Kanu-Verband

gegenüber der ARGE Landes-Kanu-Verband Rheinland-Pfalz e.V.
gegenüber dem Sportbund und dem Landessportbund
gegenüber dem Deutschen Olympischen Sportbund
gegenüber Kommunen und anderen Verbänden
gegenüber anderen Behörden z.B. im Bereich des Umweltschutzes
z.B.
zur Erhaltung bzw. Regelung kontrollierten Befahrungsmöglichkeiten der Gewässer
zur Hilfe bei der Durchsetzung örtlicher Probleme/Schwierigkeiten/Wünsche
zur Hilfe bei der Mittelbeschaffung

·       Betreuung der Mitglieder und Anschlussmitglieder

·       Verwaltung der Wanderfahrer-Ausweise und der Wanderfahrerwettbewerbe

·       Prüfung und Genehmigung der Wettkampfausweise im Sinne der Wettkampfregeln


sowie der Kampfrichterausweise

·       Hilfe bei der Beschaffung von Information rund um den Kanusport

·       Unterstützung bei der Beschaffung von Kontaktadressen

·       Organisation- und Durchführung von Veranstaltungen


in den unterschiedlichen Kanusport-Disziplinen
(Kanu-Wandern, -Rennsport, -Marathon, -Slalom, -Wildwasser, -Polo, -Triathlon, -Drachenboot, Freestyle etc.)
in der Jugendarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kanusport
zur Pflege der Kontakte der Vereine untereinander und der Nachbar-Kanu-Verbände
der inneren Verbands-Organisation (Kanu-/Verbandstage, Arbeitstagungen etc.)

·       Durchführung von Ehrungen erfolgreicher Sportler und verdienter ehrenamtlicher Mitarbeiter

·       Organisation und Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen
im Rahmen der PKV-Kanuschule des Verbandes


für Übungsleiter- und Trainer-C

für Fahrtenleiter
für die Ökologie-Schulungen
für das Sicherheitswesen wie "Retten+Bergen"

·       Koordinierung von überregionalen Terminen (z.B. Wanderfahrten, Regatten ...)

·       Verbandswanderfahrten

·       Großveranstaltungen wie z.B. die Befahrung der Donau "TID"

·       Freundschaftsfahrten mit anderen Verbänden im In- und Ausland

·       Kanu-Rennsport- bzw. Slalom- oder Wildwasser-Regatten

·       Meisterschaftsregatten (Deutsche-, Süddeutsche- und Landesmeisterschaften)

·       Kanu-Polo- und Triathlon-Veranstaltungen

·       Vertretung der Interessen der leistungssportlich-/wettkampfbezogen aktiven Vereine

·       Organisation und Durchführung des D-Kader-Trainings in den unterschiedlichen Disziplinen

·       Mitgestaltung der Wettkampfbestimmungen und Ausbildungsrichtlinien

·       Beschickung von Wettkämpfen mit eigenen Kampfrichtern

·       Beschaffung und Verteilung öffentlicher Fördermittel,


die über den Sportbund Pfalz
bzw. den LSB verfügbar werden

·       Unterstützung bei geplanten Initiativen der Vereine im Zusammenhang mit den neuen Fun-Sport-Tendenzen und anderen neuen Entwicklungen im Kanusport (Triathlon, Drachenboot, Kanu-Rodeo, etc.)

·       Brücke zu den Service-Leistungen des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV)


durch den DKV werden eine Vielzahl weiterer Serviceleistungen und eine bundesweite Vertretung der Kanusportler sichergestellt. Die Mitgliedschaft des Pfälzischen Kanu-Verbandes und der anderen Landeskanu-Verbände im Deutschen Kanu-Verband trägt diesen Dachverband und sichert dadurch dessen Leistungen.

·       Über die Geschäftsstelle des DKV (0203-99 75 9-0) können direkt Informationen abgerufen werden.

·       Bei der DKV-Wirtschafts- und Verlags-GmbH können Mitglieder eine Fülle von Fachliteratur (Flussbeschreibungen etc) sowie Kanu-Zubehörartikel zu Vorzugspreisen beziehen.

·       Information der Vereine zu überregionalen Entwicklungen bzw. Neuerungen, die über den Deutschen Kanu-Verband zu erhalten sind.

·       Information Kanusport-Interessierter über die Sportart und die Kontaktmöglichkeiten zu den Vereinen des Pfälzischen Kanu-Verbandes.

·       Weitergabe der Vereinsadressen und Verbandsmitarbeiteradressen

·       Informationsmaterial über den Kanusport

·       Information über die Service-Leistungen des Deutschen Kanu-Verbandes

·       Mitteilung und Hinweis auf die Internet-Adresse des DKV und die dortigen Info-Möglichkeiten (www.kanu.de).

Im Wachsen ist die neu eingerichtete Homepage des Pfälzischen Kanu-Verbandes (www.kanupfalz.de) zur Information der Vereine, der Einzelmitglieder und anderer Kanusportinteressenten.

Als "amtliches Veröffentlichungsorgan" des Pfälzischen Kanu-Verbandes fungiert die Fachzeitschrift des Deutschen Kanu-Verbandes KANUSPORT. Auch gibt es Veröffentlichungen in den Mitteilungsblättern des Sportbundes Pfalz.

Die Mitgliedschaft im Pfälzischen Kanu-Verband

Mitglieder sind die angeschlossenen Kanusport-Vereine, Kanusport-Abteilungen und Einzelpaddler. Anschlussmitglieder sind die Mitglieder der Vereine und Abteilungen.
Aufnahmeanträge von Vereinen sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Der Antragsteller hat die Unterlagen beizubringen, die der Präsident anfordert.
Dies sind in der Regel ein Bestandserhebungsformular und die Satzung, sowie Ausführungen zu dem Zweck und den Zielen des Vereins, die Gemeinnützigkeitsbescheinigung, ein Versicherungsnachweis, Aussagen zum Verhältnis des Antragstellers zu den Amateurbestimmungen des Deutschen Sportbundes und ggf. zu den Dopingbestimmungen.
Mit dem Aufnahmeantrag erkennt der Antragsteller die Verbandssatzung mit den bestehenden Ordnungen an. Die Satzung des Aufzunehmenden muss den Grundsätzen des § 3 der Verbandssatzung entsprechen. Über den Aufnahmeantrag befindet das geschäftsführende Präsidium.
Das Aufnahmeverfahren, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in den §§ 4, 5 und 6 der Satzung festgehalten.
Aufnahmeanträge von Einzelmitgliedern erfolgt über ein Antragsformular, das hier direkt abgerufen und entsprechend den darin vermerkten Angaben weitergeleitet werden kann.

Mitgliedsbeiträge

Die Vorgaben für die Beitragserhebung sind im §7 der Satzung wie folgt geregelt:
Alle Mitglieder zahlen für ihre einen von dem Verbandstag festgesetzten Jahresbeitrag.
Die Berechnungsgrundlage ist die vom Sportbund Pfalz jedes Jahr durchgeführte Bestandserhebung.

Über eine Neufestsetzung der Beitragshöhe kann jedes Jahr vom Verbandstag beschlossen werden.
Auch Neuaufgenommene haben den vollen Jahresbeitrag zu leisten.
Der Beitrag ist spätestens am 01.02. eines jeden Jahres fällig.
Aufrechnungen irgendwelcher Art sind unzulässig.
Für nach der Bestandserhebung erfolgte Austritte von Anschlussmitgliedern leistet der Verband keine Rückzahlung.
Darüber hinaus ist ein Beitragssatz an den Deutschen Kanu-Verband als Dachverband zu leisten.
Dieser Beitrag wird zusammen mit dem Beitrag zum Pfälzischen Kanu-Verband erhoben und direkt an den DKV weitergereicht.
Der Eingang der Mitgliedsbeiträge ist die Voraussetzung zur Ausübung des Stimmrechts.

 

Es gelten derzeit(ab 01.01.2023) folgende Beitragssätze (Jahresbeiträge) für Vereinsmitglieder:

Anteilige Beitragssätze                      PKV-Anteil       DKV-Anteil            Gesamtbeitrag
Kinder bis 6 Jahre alt                         0,00                 0,00                             Beitrag frei
Schüler7 - 14 Jahre alt                       1,00                 2,00                             3,00  EURO

Jugendliche15 - 18 Jahre                    1,50                 4,00                             5,50  EURO
Erwachseneüb.18 Jahre                      2,50                 10,00                           12,50 EURO

Die anteiligen Beiträge für den DKV sind hierin bereits enthalten.
Eine Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft im Pfälzischen Kanu-Verband oder im Deutschen Kanu-Verband gibt es nicht.

 

Es gelten derzeit (ab 01.01.2023) folgende Beitragssätze (Jahresbeiträge) für Einzelmitglieder:

Einzelmitglieder/Jahresbeitrag
Erwachsene                                         75,00 EURO *) siehe Vermerk unten
- Familie/Partnermitglied                   40,00 EURO
Familienbeitrag incl. Kinder bis 18J.   140,00 EURO
Studenten                                           60,00 EURO
Jugendliche  15-18 Jahre                    25,00 EURO

Schüler  bis 14 Jahre                          15,00 EURO

*) Der Betrag beinhaltet den Bezug des Fachjournals "Kanu-Sport", alle weiteren Familienmitglieder ohne diesen Bezug.

Eine Aufnahmegebühr für die Einzel-Mitgliedschaft im Pfälzischen Kanu-Verband oder im Deutschen Kanu-Verband gibt es nicht.
Die Staffelung der Beiträge sowie die Beitragssätze entsprechen der Vereinbarung zur Ausgestaltung einer
„Bundeseinheitlichen Mitgliedschaft für Einzelmitglieder“ des DKV.

Ansprechpartner für die Einzelmitgliedschaft:   Klicke:  "Präsidium des Verbandes" und siehe dort "Obmann für Einzelmitglieder".
 

Kaiserslautern, Stand 27.12.2017
gez. Jörn von zur Mühlen, Präsident