ZUR KLARSTELLUNG THEMA: "WIESLAUTER"
 

Hallo Sportkameradinnen und Sportkameraden,

das Schreiben des Vizepräsidenten Sport unseres Verbandes, Herrn Walter Danner, datiert vom 02.Juni 2001, teilt mit, dass das Befahrungsverbot der Wieslauter aufgrund der seinerzeit erlassenen Rechtsverordnung in vollem Umfang aufgehoben worden ist. Allerdings weist das Schreiben auch ausdrücklich darauf hin, dass das Inkrafttreten des Urteils noch abgewartet werden muss. Insofern wird hier ein vorläufiger Sachstand kundgetan, der jeden aufmerksamen Leser anhalten sollte, sich danach über den dann tatsächlichen neuen aktuellen Sachstand zu informieren.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine umfangreiche und umfassende Nutzung nicht sinnvoll sein wird, mit "zukünftigen Festlegungen" zu rechnen sein wird, und dass es ferner (bezogen auf den Zeitpunkt des Schreibens) Gespräche mit der Verwaltung des Landkreises Südwestpfalz geben wird. 

Die Mitteilung der Pirmasenser Zeitung "Wieslauter wieder das ganze Jahr offen" von Holger Keller, ca. 20.Juli 2001, weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung Südwestpfalz eine entsprechende NEUE Rechtsverordung erarbeitet hat, als Reaktion auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zur ursprünglichen inzwischen verworfenen. 
 

Die Primasenser Zeitung berichtet nun:
(Nachzulesen unter: http://www.pz.pirmasens.de/news/01/swpfalz/010720/kajak.php3)

"....Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet. Die neue Regelung gilt jedoch nur für Einer-Kajaks ohne Steuerblatt am Rumpf und auch nur dann, wenn der Pegel Bobenthal einen Mindest-Wasserstand von 75 Zentimetern aufweist. ..."

Wir bitten alle Kanutinnen und Kanuten sich darauf entsprechend einzustellen und sich in Zweifelsfällen exakt vor Ort bei der Behörde zu informieren.

Unabhängig davon sei der Hinweis erlaubt, dass es natürlich sicher nicht geschickt war, unter der Überschrift "Wieslauter wieder das ganze Jahr offen" genau ein solches Boot darzustellen, das eben gerade NICHT benutzt werden darf. Bei flüchtigem Überblättern dieser Info kann das zu erheblichen Missverständnissen führen, auch wenn im Text danach ausdrücklich auf die Regelungen im Einzelnen eingegangen wird.

Mit freundlichem Gruß

Jörn von zur Mühlen

Präsident Pfälzischer Kanu-Verband e.V. 
KL, den 02.10.2001
 

ZUR KLARSTELLUNG THEMA: "WIESLAUTER"

Hallo Sportkameradinnen und Sportkameraden,

das Schreiben des Vizepräsidenten Sport unseres Verbandes, Herrn Walter Danner, datiert vom 02.Juni 2001, teilt mit, dass das Befahrungsverbot der Wieslauter aufgrund der seinerzeit erlassenen Rechtsverordnung in vollem Umfang aufgehoben worden ist. Allerdings weist das Schreiben auch ausdrücklich darauf hin, dass das Inkrafttreten des Urteils noch abgewartet werden muss. Insofern wird hier ein vorläufiger Sachstand kundgetan, der jeden aufmerksamen Leser anhalten sollte, sich danach über den dann tatsächlichen neuen aktuellen Sachstand zu informieren.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine umfangreiche und umfassende Nutzung nicht sinnvoll sein wird, mit "zukünftigen Festlegungen" zu rechnen sein wird, und dass es ferner (bezogen auf den Zeitpunkt des Schreibens) Gespräche mit der Verwaltung des Landkreises Südwestpfalz geben wird.

Die Mitteilung der Pirmasenser Zeitung "Wieslauter wieder das ganze Jahr offen" von Holger Keller weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung Südwestpfalz eine entsprechende NEUE Rechtsverordung erarbeitet hat, als Reaktion auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zur ursprünglichen inzwischen verworfenen.

Die Primasenser Zeitung berichtet nun:

(Nachzulesen unter: http://www.pz.pirmasens.de/news/01/swpfalz/010720/kajak.php3)

"....Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet. Die neue Regelung gilt jedoch nur für Einer-Kajaks ohne Steuerblatt am Rumpf und auch nur dann, wenn der Pegel Bobenthal einen Mindest-Wasserstand von 75 Zentimetern aufweist. ..."

Wir bitten alle Kanutinnen und Kanuten sich darauf entsprechend einzustellen und sich in Zweifelsfällen exakt vor Ort bei der Behörde zu informieren.

Unabhängig davon sei der Hinweis erlaubt, dass es natürlich sicher nicht geschickt war, unter der Überschrift "Wieslauter wieder das ganze Jahr offen" genau ein solches Boot darzustellen, das eben gerade NICHT benutzt werden darf. Bei flüchtigem Überblättern dieser Info kann das zu erheblichen Missverständnissen führen, auch wenn im Text danach ausdrücklich auf die Regelungen im Einzelnen eingegangen wird.

Mit freundlichem Gruß

Jörn von zur Mühlen

Präsident Pfälzischer Kanu-Verband e.V.